Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft
Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung werden auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 beschlossen. Eingeführt werden namentlich die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht.
Die Neuerungen umfassen nebst den Titelzusätzen die Verankerung der geschützten Bezeichnung «Höhere Fachschule», die Möglichkeit von Englisch als zusätzliche Prüfungssprache sowie eine Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen. Die Massnahmen wurden gemeinsam mit den Verbundpartnern der Berufsbildung – Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt – sowie unter Einbezug der Hochschulen erarbeitet. Die eidgenössischen Räte hatten die Gesetzesrevision am 19. Dezember 2025 verabschiedet.
Mit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 beginnt die Umsetzung der Massnahmen. Insbesondere dürfen ab diesem Zeitpunkt alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) zusammen mit ihrem jeweiligen geschützten Titel in den Amtssprachen führen. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes stärkt die höhere Berufsbildung als praxisnahen und attraktiven Bildungsweg auf Tertiärstufe und trägt dazu bei, den Bedarf der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – an qualifizierten Fach- und Führungskräften langfristig zu sichern.